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Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander und machen diese Aufgabe zusätzlich komplexer.

Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz eine abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Unser Team unterstützt Sie gern bei dieser Aufgabe.

Ihre Vorteile

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir helfen bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt.

Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine „einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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