Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Elektronischer Heilberufsausweis

Bei dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) handelt es sich um eine Chipkarte, mit...

Ein Mann behandelt Patienten der mit dem Kopf nach unten auf einer Liege liegt

Heilberufsausweis

Bei dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) handelt es sich um eine Chipkarte, mit der sich Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen ausweisen können. Mit diesem Ausweis können auch elektronische Dokumente, beispielsweise Ärztebriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Hinweise zur Beantragung hält die Bundesärztekammer auf ihrer Homepage bereit (www.bundes-aerztekammer.de).

Steuerliche Behandlung

Trägt der Arbeitgeber die Kosten zur Erlangung des Ausweises, liegt in der Übernahme der Kosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sehen die Übernahme solcher Aufwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (vgl. Finanzministerium Thüringen vom 1.3.2021, S 2332 - A - 21.14).

Telematikzuschlag § 291a SGB V

Ebenfalls keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn stellt die Pauschalvergütung dar, welche in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 291a Abs. 7a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGV V) von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Bild: ©LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

Fr., 25. Feb. 2022

Frühjahr 2022
Zum Seitenanfang