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Mobiltelefon-Verkauf an den Arbeitgeber

Die private Nutzung des betrieblichen Mobiltelefons ist für Arbeitnehmer steuerfrei.

Ein Büroangestellter sitzt vor einem Computer und telefoniert

Steuerfreie Nutzung

Die private Nutzung des betrieblichen Mobiltelefons ist für Arbeitnehmer steuerfrei (§ 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz – EStG). Diesen Steuervorteil machte sich ein Arbeitnehmer zunutze, indem er sein Mobiltelefon um einen Euro an seinen Arbeitgeber veräußerte. Der Arbeitgeber stellte dem Mitarbeiter dieses Mobiltelefon sodann wieder zur Nutzung zur Verfügung und zahlte die Kosten des Telefonvertrages. Das Finanzamt lehnte eine Steuerfreiheit ab und begründete das damit, dass es sich dabei um eine unangemessene rechtliche Gestaltung handeln würde (§ 42 Abgabenordnung – AO).

Urteil des Finanzgerichts

Das Finanzgericht (FG) München sah im Vorgehen des Arbeitnehmers hingegen keinen Gestaltungsmissbrauch (20.11.2020, 8 K 2656/19). Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat Revision beantragt (BFH Az. VI R 51/20).

Bild: Tobias Arhelger - stock.adobe.com

Mo., 30. Aug. 2021

September 2021
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